21.11.2008

Das "Centre d'Action Juridique"

Das "Centre d'Action Juridique" (CAJ) von TRIAL bietet Opfern von internationalen Verbrechen (wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Folter, Verschwindenlassen) Hilfe, indem es bestehende Mittel zum Schutz der Menschenrechte ergreift.

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Der Fall Ismail Al Khazmi vor dem UN Menschenrechtskomitee

AL Khazmi_Photo.jpgAnfang November 2008 haben das TRIAL Advocacy Center (ACT) und die Organisation Al-Karama, stellvertretend für den Vater von Herrn Ismail Al Khazmi, bei dem Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen eine Beschwerde (so genannte Mitteilung einer Einzelperson) gegen Libyen eingereicht.

Es handelt sich dabei um die vierte von dem ACT und Al-Karama eingereichte Beschwerde gegen Libyen.

Am 17 Juni 2006 wurde Ismail Al Khazmi von Agenten des libyschen Sicherheitsdienstes verhaftet und anschliessend an eine unbekannten Ort gebracht. Trotz den von Al Khazmis Angehörigen unternommenen Bemühungen, konnten keine Informationen über sein Schicksal oder über den Ort an dem er festgehalten wurde erhalten werden.

Ismail Al Khazmi wurde anschliessend in dem Gefängnis von Asseka in Tripolis gefangen gehalten, ohne einem Richter vorgeführt zu werden, ohne jegliches Rekursrecht und ohne Kontakt mit seiner Familie oder einem Anwalt zu haben. Er wurde immer wieder gefoltert (so wurde er zum Beispiel geschlagen und an die Decke gehängt), und nach einem besonders schlimmen Vorfall wurde er am 29. Juni 2006 bewusstlos an einen unbekannten Ort gebracht.

Am 1. Mai 2007 wurde die Familie über seinen Tod in Kenntnis gesetzt. Jegliche Informationen über die Todesumstände wurden dem Vater des Opfers von den Behörden trotz mehreren Anfragen verwehrt, wie auch die spätere Anfragen nach einer Autopsie. Eine Untersuchung wurde von einem Beamten des Innenministeriums verhindert.

Das ACT und Al-Karama fordern das Menschenrechtskomitee auf, zu erklären, dass Libyen die Grundrechte von Ismail Al Khazmi und die seines Vaters verletzt hat, und dass als Konsequenz Libyen eine Entschädigung zu leisten hat. Es wird auch verlangt, dass eine Untersuchung über die Umstände der Rechtsverletzungen durcheführt wird und dass Massnahmen ergriffen werden, um die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen.

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03.11.2008

TRIAL reicht vor dem UN Menschenrechtskomitee eine neue Beschwerde gegen Algerien ein

LARBI Djillali.jpgDer Fall Djillali Larbi vor dem UN Menschenrechtskomitee

Ende Oktober 2008 hat das TRIAL Advocacy Center (ACT), stellvertretend für den Sohn von Herrn Djillali Larbi, bei dem Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen eine Beschwerde (so genannte Mitteilung einer Einzelperson) gegen Algerien eingereicht.

Es handelt sich dabei um die zweite von dem ACT eingereichte Beschwerde gegen Algerien.

Djillali Larbi ist seit dem 14. Juni 1994, drei Wochen nach seiner Verhaftung durch die algerische Gendarmerie im Dorf Mechraa Sfa, verschwunden. Nachdem er in mehreren Gendarmerieposten der Umgebung inhaftiert war, wurde er an einen unbekannten Ort überführt, und seine Familie hat seither keine Nachricht von ihm erhalten.

Alle von den Angehörigen von Djillali Larbi unternommenen Bemühungen blieben erfolglos, und es wurde kein Untersuchung seitens der algerischen Behörden durchgeführt, um Informationen über seinen Verbleib zu erhalten. Seiner Familie wird heute jegliches Recht auf wirksame Beschwerde verwehrt, da Klagen gegen Mitglieder der algerischen Sicherheitsdienste wegen Verschwindenlassens seit 2006 verboten sind.

Das ACT fordert das Menschenrechtskomitee auf, die Freilassung von Herrn Djillali Larbi zu fordern, falls dieser noch am Leben ist, zu erklären, dass Algerien dessen Grundrechte und die seines Sohnes verletzt hat, und dass als Konsequenz Algerien eine Entschädigung zu leisten hat.

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26.08.2008

Der Fall Djamel und Mourad Chihoub vor dem UN-Menschenrechtskomitee eingereicht

b022ac2343b9c40cd11d9a84a6a41a42.jpg4f9f4dfe1148a185161b9e23b934a8a6.jpgIm August 2008 hat das TRIAL Advocacy Center (ACT), stellvertretend für die Eltern von Djamel und Mourad Chihoub, bei dem Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen eine Beschwerde (so genannte Mitteilung einer Einzelperson) gegen Algerien eingereicht.

Djamel und Mourad Chihoub sind seit ihrer jeweiligen Verhaftung durch Mitglieder der algerischen Armee am 16. Mai 1996 und am 13. November 1996 verschwuden. Trotz unermüdlichen Bemühungen hat ihre Familie von den staatlichen Behörden keine Informationen in Bezug auf ihr Schicksal erhalten.


Das ACT ersucht das Menschenrechtskomitee zu erklären, dass Algerien die Grundrechte von den Gebrüder Chihoub und deren Eltern verletzt hat und demzufolge eine Wiedergutmachung leisten muss.

Für mehr Informationen klicken sie hier. (Englisch)

09.07.2008

Der Fall Abdussalam Il Khwildy vor dem UN-Menschenrechtskomitee eingereicht

Im Juli 2008 haben das TRIAL Advocacy Center (ACT) und die Organisation Al-Karama, stellvertretend für den Bruder von Herrn Abdussalam Il Khwildy, bei dem Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen eine Beschwerde (so genannte Mitteilung einer Einzelperson) gegen Libyen eingereicht.

Herr Abdussalam Il Khwildy wurde im April 1998 von Agenten des Dienstes für innere Sicherheit willkürlich verhaftet und blieb während fünf Jahren inhaftiert, weil er unter dem Verdacht stand seinem Bruder geholfen zu haben 1996 aus dem Land zu flüchten. Er wurde incommunicado festgehalten und wurde Opfer von Folter und Misshandlungen.

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Der Fall Mohamed Lemmiz vor dem UN-Menschenrechtskomitee eingereicht

2516a2a885159ac96ec2736604559698.jpgIm Juli 2008 hat das TRIAL Advocacy Center (ACT), stellvertretend für die Mutter von Herrn Mohamed Lemmiz, bei dem Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen eine Beschwerde (so genannte Mitteilung einer Einzelperson) gegen Algerien eingereicht.

Herr Lemmiz ist seit seiner Verhaftung am 30. April 1996 durch Mitlglieder der algerischen Armee verschwunden. Trotz unermüdlichen Bemühungen hat seine Familie von den staatlichen Behörden keine Informationen in Bezug auf seinen Verbleib erhalten.

Das ACT ersucht das Menschenrechtskomitee zu erklären, dass Algerien die Grundrechte von Herrn Mohamed Lemmiz, sowie von dessen Mutter, verletzt hat und demzufolge eine Wiedergutmachung leisten muss.

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18.06.2008

Der M. Benattia Zerrougui Fall wurde bei dem Menschenrechtskomitee eingereicht

6facfdad26a206578470a0b9ee96e653.jpgIm Juni 2008, hat das Advocacy Center von TRIAL (ACT) stellvertretend für den Bruder von Herrn Benattia Zerrougui, bei dem Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen eine Beschwerde (so genannte Mitteilung einer Einzelperson) gegen Algerien eingereicht.

Herr Zerrougui ist seit seiner Verhaftung durch Mitglieder der Polizei von Tiaret am 1. Juni 1995 verschwunden. Trotz unermüdlichen Bemühungen hat seine Familie von den staatlichen Behörden keine Informationen in Bezug auf sein Schicksal und Verbleib erhalten.

Das ACT ersucht das Menschenrechtskomitee zu erklären, dass Algerien die Grundrechte von Herrn Benattia Zerrougui, sowie von dessen Bruder, verletzt hat und demzufolge eine Wiedergutmachung leisten muss.

15.06.2008

Beschwerde betreffend Abdeladim Ali Mussa Benali vor dem UNO-Menschenrechtsausschuss eingereicht

33a9761b6b9225fb58c379cd8191f194.jpgIm Mai 2008 hat das 'Centre d'Action Juridique' von TRIAL (CAJ), stellvertretend für den Bruder von Abdeladim Ali Mussa Benali, beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen eine Beschwerde (so genannte Mitteilung einer Einzelperson) gegen Lybien eingereicht.

Herr Benali wurde im August 1995 willkürlich von lybischen Sicherheitsbeamten festgenommen und daraufhin sieben Jahre in Haft gehalten. Nachdem er im Oktober 2002 freikam, ist er am 16. Oktober 2005 erneut von Sicherheitsbeamten festgenommen worden. Insgesamt verbrachte Benali fast zehn Jahre im Gefängnis ohne dass sein Fall von einem Justizorgan behandelt worden ist. Während seiner Haft wurde ihm die meiste Zeit jeglichen Kontakt mit der Aussenwelt verwehrt. Benali wurde wiederholt Opfer von Folterhandlungen: Er wurde insbesondere mit Eisenstangen und anderen, ähnlichen Gegenständen geschlagen, über Zeiräume bis zu zwei Jahren in einer unterirdischen, unhygiensichen Zelle in Einzelhaft gesperrt, während mehr als fünf Jahren “incommunicado” gehalten und erhielt oft keine Nahrung.

Herr Benali ist am 23. März 2006 aus dem Gefängnis von Abu Slim verschwunden. Seither fehlt von ihm jede Spur.

Das CAJ hat den Menschenrechtsausschuss ersucht, festzustellen, dass Lybien die Grundrechte von Abdeladim Ali Mussa Benali und seinem Bruder verletzt hat und daher zur Zahlung einer Wiedergutmachung verpflichtet ist.

02.06.2008

Beschwerde betreffend Djaafar Sahbi vor dem UNO-Menschenrechtsausschuss eingereicht

ffa76dbee95575a5a94e8d3687263e8f.jpgIm Mai 2008 hat das 'Centre d'action juridique ' von TRIAL (CAJ), stellvertretend für die Mutter von Djaafar Sahbi, beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen eine Beschwerde (so genannte Mitteilung einer Einzelperson) gegen Algerien eingereicht.

Djaafar Sahbi wird seit seiner Verhaftung durch die algerische Polizei am 11. August 1996 vermisst. Trotz zahlreicher Bemühungen erhielt seine Familie von den Behörden keine Informationen über dessen Verbleib.

Das CAJ ersucht daher den Menschenrechtsausschuss, festzustellen, dass Algerien die Grundrechte von Djafaar Sahbi verletzt hat und folglich zur Zahlung einer Wiedergutmachung verpflichtet ist.

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22.05.2008

Beschwerde betreffend Djilali Hanifi vor dem UNO-Komitee gegen Folter eingereicht

2e9ca0c927e72cdcab9f3ae5c14b73ef.jpgIm April 2008 hat das 'Centre d'action juridique ' von TRIAL (CAJ), stellvertretend für den Bruder von Djilali Hanifi, beim Komitee gegen Folter der Vereinten Nationen eine Beschwerde (so genannte Mitteilung einer Einzelperson) gegen Algerien eingereicht.

Herr Djilali Hanifi wurde am 1. November 1998 von Gendarmen der Dark Al Watani verhaftet. Im Verlauf seiner Haft wurde Herr Hanifi Opfer von Folterakten, welche zu seinem Tod führten. Trotz zahlreicher Bemühungen konnte seine Familie nicht erreichen, dass ein Verfahren gegen die Verantwortlichen eröffnet wurde und die Todesumstände aufgeklärt wurden. Der Familie des Opfers wurde auch keine Wiedergutmachung zugesprochen.

Das CAJ ersucht daher das Komitee gegen Folter, festzustellen, dass Algerien in Bezug auf die Folterakte an Herrn Djilali Hanifi gegen mehrere Bestimmungen des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verstossen hat.