22.05.2008

Beschwerde betreffend Djilali Hanifi vor dem UNO-Komitee gegen Folter eingereicht

2e9ca0c927e72cdcab9f3ae5c14b73ef.jpgIm April 2008 hat das 'Centre d'action juridique ' von TRIAL (CAJ), stellvertretend für den Bruder von Djilali Hanifi, beim Komitee gegen Folter der Vereinten Nationen eine Beschwerde (so genannte Mitteilung einer Einzelperson) gegen Algerien eingereicht.

Herr Djilali Hanifi wurde am 1. November 1998 von Gendarmen der Dark Al Watani verhaftet. Im Verlauf seiner Haft wurde Herr Hanifi Opfer von Folterakten, welche zu seinem Tod führten. Trotz zahlreicher Bemühungen konnte seine Familie nicht erreichen, dass ein Verfahren gegen die Verantwortlichen eröffnet wurde und die Todesumstände aufgeklärt wurden. Der Familie des Opfers wurde auch keine Wiedergutmachung zugesprochen.

Das CAJ ersucht daher das Komitee gegen Folter, festzustellen, dass Algerien in Bezug auf die Folterakte an Herrn Djilali Hanifi gegen mehrere Bestimmungen des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verstossen hat.