02.06.2008
Beschwerde betreffend Djaafar Sahbi vor dem UNO-Menschenrechtsausschuss eingereicht
Im Mai 2008 hat das 'Centre d'action juridique ' von TRIAL (CAJ), stellvertretend für die Mutter von Djaafar Sahbi, beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen eine Beschwerde (so genannte Mitteilung einer Einzelperson) gegen Algerien eingereicht.
Djaafar Sahbi wird seit seiner Verhaftung durch die algerische Polizei am 11. August 1996 vermisst. Trotz zahlreicher Bemühungen erhielt seine Familie von den Behörden keine Informationen über dessen Verbleib.
Das CAJ ersucht daher den Menschenrechtsausschuss, festzustellen, dass Algerien die Grundrechte von Djafaar Sahbi verletzt hat und folglich zur Zahlung einer Wiedergutmachung verpflichtet ist.
Weiterführerende Informationen finden sie hier.
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