18.06.2008
Der M. Benattia Zerrougui Fall wurde bei dem Menschenrechtskomitee eingereicht
Im Juni 2008, hat das Advocacy Center von TRIAL (ACT) stellvertretend für den Bruder von Herrn Benattia Zerrougui, bei dem Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen eine Beschwerde (so genannte Mitteilung einer Einzelperson) gegen Algerien eingereicht.
Herr Zerrougui ist seit seiner Verhaftung durch Mitglieder der Polizei von Tiaret am 1. Juni 1995 verschwunden. Trotz unermüdlichen Bemühungen hat seine Familie von den staatlichen Behörden keine Informationen in Bezug auf sein Schicksal und Verbleib erhalten.
Das ACT ersucht das Menschenrechtskomitee zu erklären, dass Algerien die Grundrechte von Herrn Benattia Zerrougui, sowie von dessen Bruder, verletzt hat und demzufolge eine Wiedergutmachung leisten muss.
15.06.2008
Beschwerde betreffend Abdeladim Ali Mussa Benali vor dem UNO-Menschenrechtsausschuss eingereicht
Im Mai 2008 hat das 'Centre d'Action Juridique' von TRIAL (CAJ), stellvertretend für den Bruder von Abdeladim Ali Mussa Benali, beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen eine Beschwerde (so genannte Mitteilung einer Einzelperson) gegen Lybien eingereicht.
Herr Benali wurde im August 1995 willkürlich von lybischen Sicherheitsbeamten festgenommen und daraufhin sieben Jahre in Haft gehalten. Nachdem er im Oktober 2002 freikam, ist er am 16. Oktober 2005 erneut von Sicherheitsbeamten festgenommen worden. Insgesamt verbrachte Benali fast zehn Jahre im Gefängnis ohne dass sein Fall von einem Justizorgan behandelt worden ist. Während seiner Haft wurde ihm die meiste Zeit jeglichen Kontakt mit der Aussenwelt verwehrt. Benali wurde wiederholt Opfer von Folterhandlungen: Er wurde insbesondere mit Eisenstangen und anderen, ähnlichen Gegenständen geschlagen, über Zeiräume bis zu zwei Jahren in einer unterirdischen, unhygiensichen Zelle in Einzelhaft gesperrt, während mehr als fünf Jahren “incommunicado” gehalten und erhielt oft keine Nahrung.
Herr Benali ist am 23. März 2006 aus dem Gefängnis von Abu Slim verschwunden. Seither fehlt von ihm jede Spur.
Das CAJ hat den Menschenrechtsausschuss ersucht, festzustellen, dass Lybien die Grundrechte von Abdeladim Ali Mussa Benali und seinem Bruder verletzt hat und daher zur Zahlung einer Wiedergutmachung verpflichtet ist.
02.06.2008
Beschwerde betreffend Djaafar Sahbi vor dem UNO-Menschenrechtsausschuss eingereicht
Im Mai 2008 hat das 'Centre d'action juridique ' von TRIAL (CAJ), stellvertretend für die Mutter von Djaafar Sahbi, beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen eine Beschwerde (so genannte Mitteilung einer Einzelperson) gegen Algerien eingereicht.
Djaafar Sahbi wird seit seiner Verhaftung durch die algerische Polizei am 11. August 1996 vermisst. Trotz zahlreicher Bemühungen erhielt seine Familie von den Behörden keine Informationen über dessen Verbleib.
Das CAJ ersucht daher den Menschenrechtsausschuss, festzustellen, dass Algerien die Grundrechte von Djafaar Sahbi verletzt hat und folglich zur Zahlung einer Wiedergutmachung verpflichtet ist.
Weiterführerende Informationen finden sie hier.
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