03.11.2008

TRIAL reicht vor dem UN Menschenrechtskomitee eine neue Beschwerde gegen Algerien ein

LARBI Djillali.jpgDer Fall Djillali Larbi vor dem UN Menschenrechtskomitee

Ende Oktober 2008 hat das TRIAL Advocacy Center (ACT), stellvertretend für den Sohn von Herrn Djillali Larbi, bei dem Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen eine Beschwerde (so genannte Mitteilung einer Einzelperson) gegen Algerien eingereicht.

Es handelt sich dabei um die zweite von dem ACT eingereichte Beschwerde gegen Algerien.

Djillali Larbi ist seit dem 14. Juni 1994, drei Wochen nach seiner Verhaftung durch die algerische Gendarmerie im Dorf Mechraa Sfa, verschwunden. Nachdem er in mehreren Gendarmerieposten der Umgebung inhaftiert war, wurde er an einen unbekannten Ort überführt, und seine Familie hat seither keine Nachricht von ihm erhalten.

Alle von den Angehörigen von Djillali Larbi unternommenen Bemühungen blieben erfolglos, und es wurde kein Untersuchung seitens der algerischen Behörden durchgeführt, um Informationen über seinen Verbleib zu erhalten. Seiner Familie wird heute jegliches Recht auf wirksame Beschwerde verwehrt, da Klagen gegen Mitglieder der algerischen Sicherheitsdienste wegen Verschwindenlassens seit 2006 verboten sind.

Das ACT fordert das Menschenrechtskomitee auf, die Freilassung von Herrn Djillali Larbi zu fordern, falls dieser noch am Leben ist, zu erklären, dass Algerien dessen Grundrechte und die seines Sohnes verletzt hat, und dass als Konsequenz Algerien eine Entschädigung zu leisten hat.

Für mehr Informationen klicken sie hier. (Englisch)

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